In meinem Beitrag Mahnung von PPRO Limited Aka. VIABUY ging ich darauf ein, wie ich meinen Fall von VIABUY gegenüber EOS ausgetragen habe. Die Mahnung war aber komplett bestandslos, da der Vertrag seitens allen Seiten aufgelöst wurde. Ist wohl selten der Fall, sonst wäre die Mahnung sicherlich nie versendet worden.

Die Karte kam irgendwann kurze Zeit später an, wurde am 30.08.2016 beantragt.

Am 07.09.2016 kam eine Mail mit dem Betreff: “Vergessen, Ihre VIABUY Karte zu laden?”
Wer ließt solche Mail’s schon? :o

Nach genau 14 Tagen die Erkenntnis der Masche.
Betreff: “Zahlungserinnerung: Laden Sie Ihre VIABUY MasterCard® jetzt auf”

Aufgrund Zeitmangels ging ich erstmal nicht darauf ein, warum auch, habe die Karte ja nie verwendet (oder erhalten haha).

Am 21.09.2016 dann die Mail mit dem Betreff: “Letzte Zahlungserinnerung: Laden Sie jetzt Ihre VIABUY MasterCard® auf”

Auf geht’s in meine lieblings Alman Beschäftigung, aufregende Rechtstreitigkeiten.

Wer diese Art von Mails erhalten hat, dem viel bestimmt auf, dass die Widerrufsbelehrung und das dafür notwendige Formular vollständig in allen Mail’s fehlten, und zwar ganz alleine 😏

Erste Mail war also erst einmal kurz und knackig gehalten. Und ja ich weiß, ich war bei der RS sehr schlampig, war mir aber auch egal. Mit viel hass getippt.

Hi,

Ich möchte den Vertrag widerrufen, leider fehlt das entsprechende Formular in Ihrer ersten Email…
Außerdem war bei der Bestellung nicht klar ersichtlich, dass hier 90€ erforderlich sind welcher nicht jeder bereit ist zu zahlen oder kann.

Ich bitte Sie entsprechend den Vertrag zu Widerrufen.

Liebe Grüße
Tobias Sachs

Antwort erfolgte daraufhin innerhalb 8 Stunden

Sehr geehrter Herr Sachs,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie schreiben von uns von einer unbestätigten E-Mailadresse. Bitte führen Sie den weiteren Schriftverkehr nur über Ihre bei der Bestellung verwendete und registrierte Mailadresse.

Hinsichtlich der Gebühren:

Beim Bestellen Ihrer VIABUY Prepaid MasterCard wird Ihnen eine einmalige Kartenausstellungsgebühr von 89,70€ berechnet. Ab dem vierten Jahr beträgt die Jahresgebühr 29,90€.

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier:

https://secure.viabuy.com/static/pdf/viabuy/terms.de.pdf

Die Karte wurde nach dem Bestätigen unserer AGB erstellt und ist 3 Jahre gültig.

Durch die Erstellung und Zusendung haben wir unseren Teil des Vertrages erfüllt.
[..]

Gut, dann halt von meiner hinterlegten Mail etwas deutlicher nun.. Nungut, nun alle Geschütze auspacken.

Hallo,

danke für den Hinweis mit der Email - sollte nun so stimmen.

"Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. "

Nur mal so als Hinweis was bei euch im Footer so steht ;)

Diese Email ist mehr als nur sehr verwirrend. Ich dachte man lädt 90€ auf die Karte auf welche dann auch zur Verfügung stehen für die Benutzung.
Wenn ich allerdings 99,70€ für ein Konto bezahlen soll welches ich nicht einmal verwenden konnte wäre dies doch absurd.

Selbst wenn, rechtfertigen 89,70€ niemals die austellung und den Versnd einer Plastikarte - welches andere Banken gratis machen..

"Selbst aus Kulanz können wir Ihren Rücktritt vom Vertrag zu diesem späten Zeitpunkt ohne vorherige Bezahlung der vollständigen Jahresgebühr nicht mehr akzeptieren."
Spät ist knapp eine Woche über die Widerrufsfrist, mit welcher Begründung erfolgt dies denn und wie sieht es mit einer internen Hochstufung der Angelegenheit aus? Selbst Amazon lässt einem 30 Tage Zeit mit Kulanz auch noch mehr. Man kann ja auch noch argumentieren, dass die Karte auch erst am 31.09.2019 in den Versand ging und ein paar Tage später den Breifkasten des Kunden erreicht vorher ist sie unbenutzbar für ihn... Was wären denn die Vorraussetzungen für einen Rücktritt aus dem Vertrag gewesen?

Auch steht bei Ihrer Gebührenseite nichts zu etwaigen Kündigungsgebühren welche für heutige Verhältnisse absurd sind und somit einen unerwarteten Punkt in ihrer AGB darstellen. Die Kündigung eines ungenutzten Kartenkontos kostet für Sie im Prinzip nichts.
Zum Nachlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html

Ich erwarte eine Klärung des Falles zu meinen Gunsten mit evtl. Hochreichung.

Liebe Grüße,
Tobias

Die Antwort benötigte nun auch schon fast 4 Tage, geht noch.

Sehr geehrter Herr Sachs,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider können wir Ihre aufgeführten Punkte nicht nachvollziehen.

Wenn Sie die Karte noch nicht erhalten haben, so senden wir Ihnen gerne nach Mitteilung Ihrer aktuellen Adresse zum Abgleic eine neue Karte zu.

Während des Bestellprozesses haben wir an verschiedenen Stellen auf die Kartenausstellungsgebühr von 89,70€ hingewiesen.
[..]

Gleich gelogen, die Gebühren werden gut versteckt.
Hier die Links zum schnellen klicken
§ 312j BGB
§ 305c BGB
§ 305 BGB
§ 138 BGB
§ 356 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Email geht als erstes CC an die Verbraucherzentrale Bundesverband, da hier meines Erachtens gegen § 312j BGB, § 305c BGB, § 305 BGB, § 138 BGB sowie § 356 BGB verstoßen wird.

Bei einer Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr, müssen die Kosten beim Vertragsabschluss genannt werden - welches hier nicht getan wurde. Im Anhang sieht man die Bestellübersicht wo keine Rede davon ist, lediglich ein Link "I hereby agree to the terms and conditions" welcher im selben Farbmuster der Website ist und auf https://secure.viabuy.com/static/pdf/viabuy/terms.en.pdf / https://secure.viabuy.com/static/pdf/viabuy/terms.de.pdf verweist und somit scheinbar den Verbraucher täuschen soll. Hier werden also die Anforderungen von § 305 Abs.2 BGB nicht eingehalten.

"(2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen."

Ein Link im selben Farbmuster der Website gehört nicht dazu und soll meines Erachtens lediglich dazu führen den versteckten Link nicht zu bemerken. Damit genau nach Ablauf der 14 Tage Widerrufsfrist zwei E-Mail's im 7 Tage Abschnitt kommen mit "(Letzte) Zahlungserinnerung". Laut AGB 9.1.1 "Die  Widerrufsfrist beträgt  vierzehn  Tage  ab  dem  Tag,  an  dem  dieser  Vertrag geschlossen wurde." gilt der Tag des Vertragsabschlusses als der Tag wo die Widerrufsfrist beginnt was gegen § 356 Abs. 2 BGB verstößt.
"(2) Die Widerrufsfrist beginnt [..] a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat" Die Prepaid Kreditkarte - Dienstleistung -  wurde am 30.08.2016 um 23:05 Uhr laut E-Mail in den Versand gegeben und somit erst einige Tage später zugestellt und benutzbar.

"(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."

Weder "zahlungspflichtig bestellen" noch ein anderer gleichwertiger Text wird hier genannt wie von § 312j Abs. 3 BGB verlangt. Lediglich "I hereby agree to the terms and conditions" also auch noch in Englisch obwohl Sie auch nicht zuletzt durch ihren deutschen Standort "VIABUY Card Services, Landsberger Strasse 110, 13. Stock, 80339 München" definitv deutsche Kunden ansprechen. In der deutschen Version der Seite welche bei mir nur über den expliziten /de/ Zusatz laden wollte und viabuy.de auf die Englische Seite weiterleitet, zeigt trotzdessen nur "Ich stimme den AGBs zu" wobei auch hier nur ein Link bei "AGBs" gesetzt ist im selben Farbkontext zum Rest. Somit sind die AGBs nach § 305 BGB mir in nicht ausdrücklicher Weise bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden.

§305c BGB spricht von überraschenden Klauseln. Diese Klausel in Ihrer AGB (Anlage 1: Gebühren, Kontaktdaten und andere Bestimmungen) stellen eine unerwartete einmalig Gebühr für eine Laufzeit von 3 Jahren dar welche auf der Bestellseite nicht genannt werden. Auch die Nichtbenutzung und Kündigung der Karte werden mit Gebühren belangt. Auf die Preis Website wird zu keinem Zeitpunkt des Bestellprozesses hingewiesen wo auch nur ungenau auf die Gebühr in Höhe von 89,70€ hingewiesen wird.

Ich erwarte von Ihnen hiermit eine sofortige kostenfreie Rückabwicklung des Vertrages und sehe gemäß §305c Abs. 2 BGB, § 312j BGB Abs. 4 und § 138 Abs. 2 BGB diesen Vertrag als nichtig an.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Sachs

Nach ganzen 4 Wochen die Antwort.

Sehr geehrter Herr Sachs,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail mit der Bitte um Stornierung Ihrer Bestellung.

Das hierzu erstellte Kartenkonto wurde geschlossen.

Wir bedauern, dass Sie die vielen Vorteile der VIABUY prepaid MasterCard nicht überzeugen konnten und würden uns freuen, Sie als neuen Kunden in der Zukunft begrüßen zu dürfen.

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.

Das hierzu erstellte Kartenkonto wurde geschlossen.

Geht doch!

Zu beachten ist meine gleichzeitige Kommunikation und Ausraster auf Twitter. Danke an @VIABUY, wobei die immer nur nachfragen konnten.

Der Grund der Schließung wurde mir nie mitgeteilt. Ich würde davon ausgehen, dass man eh nicht erwartet viel Spaß mit so einem Kunden wie mir zu haben. Der Preis steht mittlerweile da, nicht groß, aber immerhin. Müsste man schauen von wann der Vertrag ist wenn man etwas dagegen machen möchte.

Gerichtliche Urteile konnte ich keine finden. Endet vermutlich also im Vergleich oder - viel wahrscheinlicher - landet nie vor Gericht. EOS wird entweder so viel Druck auf den Kunden aufbauen bis er zahlt, man hat ja immerhin nach § 199 Abs. 1 BGB knapp 3 Jahre Zeit ab Vertragsschluss. Man lässt es somit entweder nie oder selten zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen oder stellt es gleich ein weil sehr wage imho. Ich bin ja der Meinung, das der Vertrag null und nichtig war. Wenn dem gerichtlichen Mahnverfahren widersprochen wird, landet das ganze dann - vielleicht - vor Gericht. EOS müsste dann ja eine zivilrechtliche Klage auf den Weg bringen. Die Eier das zu gewinnen hat auch vermutlich nur ein Anwalt :D

Da die Hauptgeschäftsstelle in UK liegt, gehe ich mal davon aus, dass die Verbraucherzentrale da erst einmal wenig machen kann.

Die Texte dürft ihr gerne kopieren, vielleicht Name vorher ändern :)

Beachtet aber, dass die Preise mittlerweile halbwegs gut dortstehen. Vllt. einfach behaupten man war es nicht wenn man den selben Fall wie ich hat.

Sind halt meine eigenen und ich habe keine juristische Ausbildung an der Uni, also alles mit Vorsicht zu genießen.